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Museum MoMA |
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| Die US-Justiz hat am Dienstagabend die Beschlagnahme zweier berühmter Gemälde von Egon Schiele (1890-1918) aufgehoben. «Bildnis Wally» und «Tote Stadt III» aus der österreichischen Sammlung Leopold waren im Januar 1998 vom New Yorker Staatsanwalt Robert Morgenthau nach einer Ausstellung im Museum of Modern Art (MOMA) beschlagnahmt worden. Er wollte so die Überprüfung der Herkunft der Werke erzwingen, die aus jüdischem Besitz stammen und nach Ansicht der Erben auf unrechtmäßigem Weg in die Sammlung gekommen sind. Auch wenn der rechtmäßige Besitz an einer Leihgabe in Zweifel stehe, sei dieses vor Beschlagnahme geschützt, hieß es in der Entscheidung des höchsten Gerichtes des Staates New York. Allerdings darf nur «Tote Stadt III» aus den USA ausgeführt werden, da keine Hinweise auf unrechtmäßigen Erwerb vorlägen. Im Falle von «Bildnis Wally» wird dagegen eine Voruntersuchung wegen des Verdachtes auf Schmuggel eingeleitet. Die beiden Gemälde waren im Rahmen einer großen Schiele-Ausstellung als Leihgabe der Sammlung Leopold im MOMA zu sehen gewesen. Die österreichische Regierung bezeichnete die Entscheidung am Mittwoch als «ersten wichtigen Schritt». Damit werde das Vertrauen im internationalen Ausstellungswesen wieder hergestellt, sagte die zuständige Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer der Nachrichtenagentur APA in Wien. Das MOMA bezeichnete die Aufhebung der Beschlagnahme als «Sieg für alle Menschen und Museen in unserem Staat». Ein Museum könne nicht daran gehindert werden, seiner Verantwortung nachzukommen, geliehene Kunstwerke zurückzugeben. Die Beschlagnahme durch die New Yorker Staatsanwaltschaft war in der Kunstwelt auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Auf «Tote Stadt III» erheben Rita und Kahtleen Reif Anspruch, Erben des 1941 im Konzentrationslager Dachau gestorbenen jüdischen Kabarettisten und Kunstsammlers Fritz Grünbaum. Auch das «Bildnis Wally» stammte aus jüdischem Besitz und wurde in der 50er Jahren von Leopold gekauft. Die Sammlung Leopold gehört heute dem österreichischen Staat. Die «Causa Schiele» hatte in Österreich zur Folge, die Provenienz der Bestände in allen staatlichen Sammlungen und Museen zu überprüfen. Ministerin Gehrer hatte eine eigene Kommission beauftragt, die Besitzgeschichte aller Kunstgegenstände «zweifelhafter Herkunft» zu klären und die Werke gegebenenfalls an die rechtmäßigen Besitzer zurück zu erstatten. In der Folge wurde bereits die Sammlung Rothschild an die Erben zurück gegeben. Die ebenfalls umfangreiche Sammlung der Familie Bloch-Bauer dagegen sollte nach Ansicht der Kommission in staatlichem Besitz bleiben. In der Vorwoche hatten die Erben eine Klage gegen die Republik Österreich angekündigt. |
| Im Zusammenhang mit der Affäre um die in den USA beschlagnahmten Schiele-Bilder hat die jüdische Organisation B'nai B'rith Österreich scharf kritisiert. Österreich sei im Gegensatz zu Deutschland nach 1945 nicht bereit gewesen, die den jüdischen Bürgern während der Nazizeit geraubten Schätze zurückzugeben, hieß es in der am Freitag in Wien veröffentlichten Erklärung. In Österreich seien bewußt Dokumente jahrzehntelang unter Verschluß gehalten worden, so daß die Feststellung der Eigentumsverhältnisse in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar war. Die US-Justiz hatte am Mittwoch zwei Bilder des Malers Egon Schiele beschlagnahmt, auf die zwei jüdische Familien Besitzansprüche erhoben hatten. Die Bilder waren Leihgaben der Wiener Leopold-Stiftung an das New Yorker Museum of Modern Art (MoMA). Österreichs Außenminister Wolfgang Schüssel forderte am Freitag eine rückhaltlose Aufklärung der Angelegenheit, bei der aber die gerechtfertigten Interessen Österreichs geschützt werden müßten. Österreich, das 1938 von Deutschland annektiert worden war, hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg als "erstes Opfer des Nationalsozialismus" betrachtet und daher keine Entschädigungsansprüche jüdischer Bürger gelten lassen |